Nutzungsbedingungen
für die Nutzung des Consenter Managers und des Consenter Cookie Banners (zur Kommunikation mit dem Consenter Einwilligungsagenten)
Juni 2026
Die Law & Innovation Technology GmbH betreibt einen Vertrauensdienst, über den datenschutzrelevante Entscheidungen angefragt bzw. getroffen, insb. eine informierte Einwilligung eingeholt bzw. abgegeben werden kann (im Folgenden Consenter genannt).
Consenter wurde auf Basis eines interdisziplinären Forschungs- und Entwicklungsprozesses entwickelt, dessen Ziel die Berücksichtigung und Weiterentwicklung des Stands der Technik für die wirksame Umsetzung informierter Einwilligungen gemäß Art. 25 und 32 DSGVO ist. Soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, orientiert sich die Ausgestaltung von Consenter an empirisch nachgewiesenen Verfahren zur Erhöhung der Wirksamkeit von Transparenz-, Einwilligungs- und Kontrollmechanismen.
Consenter umfasst das Consenter Cookie Banner, das Kunden über den Consenter Manager konfigurieren können und das über eine technische API sowie die sogenannte Übergabemitteilung mit dem Consenter Einwilligungsagenten kommunizieren kann, und das Risk Assessment Centre (siehe die einzelnen Komponenten des Dienstes auf der Website www.consenter.eu/de). Zu diesem Zweck verarbeitet Consenter im Auftrag des Kunden (im Folgenden „Verantwortlicher") personenbezogene Daten dessen Endnutzer. Die vorliegende Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen Consenter und dem Kunden (im Folgenden auch Vertrag).
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Consenter erbringt alle Dienstleistungen für seine Kunden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zu den Consenter Dienstleistungen im Sinne dieser Geschäftsbedingungen gehören die von Consenter bereitgestellte Software sowie Code Snippets zur Integration in die Kunden-Domains.
1.2. Der Kunde nutzt den Dienst als Betreiber einer Website. Der Kunde ist voll geschäftsfähig. Alle Consenter Dienste richten sich ausschließlich an Geschäftskunden.
1.3. Zur Nutzung von Consenter registriert der Kunde ein Konto auf der Consenter Manager Website. Es steht Consenter frei, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
1.4. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Consenter hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
1.5. Ergänzend zu diesem Vertrag gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
2. Abschluss, Laufzeit und Kündigung
2.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen mit der Online-Registrierung oder der Unterzeichnung eines Vertrags durch beide Parteien zustande.
2.2. Die Abrechnung beginnt mit dem Datum der Online-Registrierung oder dem im Vertragsangebot festgelegten Datum.
2.3. Im Falle eines monatlichen Abonnements beginnt die Laufzeit am Tag des Inkrafttretens und verlängert sich monatlich („reguläre Vertragslaufzeit"), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit mit, dass sie diesen Vertrag nicht verlängern möchte. Die Kündigung eines monatlichen Abonnements bedarf keiner Begründung und muss der anderen Partei schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt werden.
2.4. Im Falle eines Jahresabonnements beginnt dieser Vertrag am Tag des Inkrafttretens und bleibt für eine anfängliche Laufzeit von zwölf (12) Monaten in Kraft („reguläre Vertragslaufzeit"). Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Zeitraum von 12 Monaten („Verlängerungslaufzeit"), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei dreißig (30) Tage vor Ablauf der jeweils laufenden Laufzeit mit, dass sie diesen Vertrag nicht verlängern möchte. Die Kündigung bedarf keiner Begründung und muss der anderen Partei schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt werden.
2.5. Jede Partei kann diesen Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn:
- die andere Partei gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrags verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Inverzugsetzung behebt;
- die andere Partei für insolvent erklärt wird, eine allgemeine Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger vornimmt oder ein Treuhänder oder Insolvenzverwalter für diese Partei bestellt wird;
- oder ein Antrag von oder im Namen dieser Partei gemäß Insolvenz- oder ähnlichen Gesetzen gestellt wird.
2.6. Consenter ist berechtigt, alle während der Vertragslaufzeit gespeicherten Daten nach Beendigung des Vertrags unwiderruflich zu löschen. Auf Wunsch des Kunden kann ein Datenexport gemäß den Vorgaben von Consenter durchgeführt werden. In diesem Fall ist der Kunde dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig auf seinem lokalen System zu speichern. Soweit es sich dabei um personenbezogene Daten handelt, haben die Bestimmungen der Auftragsverarbeitungsvertrags (DPA) Vorrang.
2.7. Bei Beendigung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, alle Kopien der bereitgestellten Software und des Codes von Consenter unaufgefordert zu löschen. Wird der Code nicht oder nicht vollständig unmittelbar nach Vertragsende aus den Domains des Kunden entfernt, ist Consenter berechtigt, die mit dem Kunden vereinbarte Gebühr für die Vertragslaufzeit und bis zur vollständigen Entfernung des Codes aus den Domains des Kunden zu verlangen. Die Entfernung des Codes gilt unter anderem dann als unvollständig, wenn weiterhin Daten von den Domains des Kunden an die Server von Consenter übertragen werden.
2.8. Falls Consenter eine kostenlose Testversion anbietet, kann der Kunde diese während des Testzeitraums in vollem Umfang und kostenlos nutzen. Wird eine kostenlose Testversion angeboten, wird diese nur einmal pro Kunde gewährt. Wechselt der Kunde zu einem voll bezahlten Tarif, gelten die oben genannten Bestimmungen.
Wird eine Testversion ohne automatische Verlängerung angeboten, hat der Kunde während dieser Zeit die Möglichkeit, eine Vollversion des Dienstes zu erwerben. Nach Ablauf der Testphase wird der Zugriff auf die Funktionen der Consenter Dienste gesperrt. Der Kunde hat die Möglichkeit, innerhalb weiterer 30 Tage eine Vollversion des Dienstes zu den jeweils geltenden Bedingungen zu erwerben. Andernfalls darf Consenter den Zugang und die Konfigurationen unwiderruflich löschen.
Wird eine Testphase mit automatischer Verlängerung angeboten und entscheidet sich der Kunde gegen die weitere Nutzung der von Consenter bereitgestellten Dienste, hat er das Recht, die kostenlose Testphase durch Kontaktaufnahme mit Consenter zu kündigen. Die Kündigung muss spätestens am Ende der Testphase erfolgen. Wird die kostenlose Testphase nicht rechtzeitig gekündigt oder möchte der Kunde den Dienst weiterhin nutzen, wird die kostenlose Testphase automatisch in ein voll bezahltes Abonnement umgewandelt.
2.9. Im Voraus geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet, wenn der Vertrag von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
3. Preise und Zahlung
3.1. Die Preise für die vom Kunden in Anspruch genommenen Dienste ergeben sich aus der abgeschlossenen Online-Registrierung oder dem unterzeichneten Vertragsangebot. Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich um jährliche/monatliche Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2. Die Berechnung der vom Kunden zu zahlenden Grundgebühr ergibt sich aus der abgeschlossenen Online-Registrierung oder dem Vertragsangebot. Grundlage für die Berechnung der Grundgebühr ist:
- die Anzahl und Komplexität der vom Kunden im Consenter Manager ausgewählten Datenverarbeitungszwecke, für die er die Einwilligung seiner Website-Besucher einholt;
- die Anzahl der Website-Sitzungen pro Monat (einschließlich von Menschen und nicht-menschlichen (BOT) verursachter Sitzungen) für Kundendomains, wie in der Preisliste der Consenter-Plattform beschrieben;
- die Anzahl der Domains und die im ausgewählten Abonnement enthaltenen Funktionen.
3.3. Consenter behält sich das Recht vor, den Kunden in das entsprechende größere Preispaket zu versetzen, wenn die vom Kunden zu Vertragsbeginn gewählten Datenverarbeitungszwecke, Sitzungen oder Domains geändert oder überschritten werden. Die sich im Vergleich zum ursprünglichen Vertragsangebot ergebende Preisdifferenz kann von Consenter für die verbleibende Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt werden.
3.4. Bei Abonnements gemäß 2.3. und 2.4. behält sich Consenter das Recht vor, die Grundgebühr jederzeit unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist zu erhöhen, die dem Kunden per E-Mail oder über ein anderes vereinbartes Kontaktformular bzw. einen anderen vereinbarten Kanal mitgeteilt wird.
3.5. Ein Wechsel zu einem von Consenter angebotenen Paket mit einer höheren Monats- bzw. Jahresgebühr ist jederzeit möglich. Der gewünschte Wechsel muss formlos mitgeteilt werden und bedarf der Bestätigung durch Consenter, um wirksam zu werden. Der Wechsel des Pakets ist verbindlich. Mit dem Wechsel des Pakets beginnt keine neue reguläre Vertragslaufzeit. Die sich im Vergleich zum ursprünglichen Paket ergebende Preisdifferenz kann von Consenter für die verbleibende Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt werden.
3.6. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Rechnungsstellung für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus. Rechnungen für erbrachte Leistungen werden nach vollständiger Erbringung der Leistung versandt. Consenter ist berechtigt, die Rechnung in Form einer E-Mail zu versenden.
3.7. Die Zahlung ist 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Der Rechnungsbetrag muss daher innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf dem Konto von Consenter gutgeschrieben sein. Verzugsgebühren werden in Höhe von 3 % berechnet. Das Recht, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt vorbehalten.
3.8. Der Kunde darf nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, die nicht bestritten oder die gerichtlich anerkannt wurden.
4. Gewährleistungen und Verpflichtungen
4.1. Consenter gewährleistet, dass seine Dienste bei vertragsgemäßer Implementierung und Nutzung die technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass
- der Kunde den Einwilligungsmechanismus gemäß den gesetzlichen Anforderungen der DSGVO (insb. Art. 25 und 32 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 lit. a, b, c, f sowie Abs. 2 und Art. 6 sowie 7 DSGVO) und des TDDDG (§§ 25 und 26) einsetzen und
- auf dieser Grundlage eine rechtskonforme, dem Stand der Technik entsprechende Einwilligung einholen kann;
sowie die im Risk Assessment Centre verwendete Methodik zur Ermittlung der Datenschutzrisiken der jeweiligen Drittdienste auf den in den behördlichen Leitlinien und der wissenschaftlichen Literatur anerkannten Methodologie zur risikobasierten Datenschutzbewertung gem. Artikel 25, 32 und 35 DSGVO aufbaut.
Die Einhaltung der DSGVO und des TDDDG hängt jedoch auch von weiteren Aspekten ab, in deren Hinsicht Consenter keine Gewährleistung übernimmt. Zu diesen Aspekten gehören insbesondere:
- die Vollständigkeit der Informationen, die der Kunde im Consenter Manager eingibt und über das Einwilligungsbanner sowie den Übergabehinweis auf seiner Website seinen Nutzern anzeigt;
- die Richtigkeit dieser Informationen, insbesondere hinsichtlich der tatsächlichen Konfigurationen der Technologien von Drittanbietern durch den Kunden;
- die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der vom Kunden ausgewählten Drittdienste sowie deren jeweilige Konfiguration und spätere Änderungen durch deren Anbieter;
- Pflichten, die sich aus Vereinbarungen zwischen dem Kunden und anderen Partnern ergeben, wie beispielsweise Auftragsverarbeitungsverträgen und Vereinbarungen über die gemeinsame Verantwortlichkeit;
- dass der Kunde die von Consenter angebotenen Einstellungsmöglichkeiten nicht zum Nachteil seiner Website-Besucher missbraucht, insbesondere die Möglichkeit, erneut nach der Einwilligung der Besucher zu fragen (siehe den Grundsatz der Fairness in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 DSGVO);
- Verstöße gegen die DSGVO durch den Kunden und seine Geschäftspartner, die nicht unmittelbar aus den bereitgestellten Diensten von Consenter resultieren;
- Änderungen gesetzlicher Anforderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung, verbindlicher Leitlinien zuständiger Datenschutzaufsichtsbehörden oder des Stands der Technik, soweit diese nach Vertragsschluss eintreten. Consenter wird die Consenter Dienste innerhalb angemessener Zeit an solche Änderungen anpassen, soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist.
4.2. Vor diesem Hintergrund verpflichtet sich der Kunde insbesondere zur Einhaltung der folgenden rechtlichen und technischen Anforderungen:
- Der Kunde ist allein für die Richtigkeit aller Kundendaten verantwortlich. Unter Kundendaten sind alle Informationen, Daten und sonstigen Inhalte in jeglicher Form und auf jeglichem Medium zu verstehen, die vom Kunden selbst oder von einer anderen Partei im Auftrag des Kunden in die Consenter Dienste eingegeben werden.
- Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die Dienste von Drittanbietern, die er zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Website nutzt, den für ihn geltenden rechtlichen Anforderungen entsprechen. Insbesondere bleibt der Kunde dafür verantwortlich, eine Konfiguration dieser Dienste von Drittanbietern zu wählen, die den geltenden Datenschutzbestimmungen entspricht. Consenter bietet keine Rechtsberatung an, insbesondere nicht hinsichtlich der Frage, wie der Kunde Tools von Drittanbietern konfigurieren muss, stellt jedoch in seiner Dokumentation wichtige allgemeine Leitlinien hierfür zur Verfügung.
- Insbesondere darf der Kunde oder ein in seinen Dienst integrierter Drittanbieter keine falschen Einwilligungen generieren und diese zur Unterzeichnung an das Backend des L&I-Systems senden. Der Kunde hat zu diesem Zweck technische Tests durch Consenter und Dritte zu dulden. Insbesondere ist es Consenter und Dritten gestattet, einen „Auditing-Front-End-Agent" zu verwenden, um zu überprüfen, ob die im Browser Storage eines Endnutzers für die Einwilligung gespeicherten Einstellungen mit den eigenen Referenzeinstellungen von Consenter übereinstimmen. Dies umfasst die Überwachung und Überprüfung des Datenverkehrs, den der Kunde (oder ein integrierter Drittanbieter) im Consenter System veranlasst.
- Der Kunde muss sich über die wesentlichen Merkmale der Consenter Dienste und deren technische Anforderungen (z. B. hinsichtlich Hardwareanforderungen, Betriebssystem, Datenbanken, Schnittstellen) informieren. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich im Zweifelsfall vor Vertragsabschluss von Consenter oder fachkundigen Dritten beraten zu lassen. Der Kunde muss die technischen Voraussetzungen sicherstellen, die für die fehlerfreie Integration der Consenter Dienste in seine Domains erforderlich sind.
- Der Kunde erhält möglicherweise Authentifizierungstoken, die ihn identifizieren und zum Zugriff auf die APIs und andere relevante Komponenten der Consenter Dienste berechtigen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die sichere Aufbewahrung dieser Authentifizierungsdaten zu gewährleisten und den Zugriff unbefugter Dritter zu verhindern. Consenter kann vom Kunden eine Liste der für den Zugriff auf die APIs autorisierten IP-Adressen anfordern, und der Kunde hält Consenter über alle Änderungen hinsichtlich der autorisierten IP-Adressen auf dem Laufenden. Consenter hat das Recht, bestimmte IP-Adressen von Kunden im Falle eines Missbrauchs zu sperren. Der Kunde hat Zugriff auf die aktuellste Dokumentation zu den API-Endpunkten, die ihm für die Interaktion mit dem Dienst zur Verfügung gestellt werden. Die Dokumentation kann in verschiedenen Formaten bereitgestellt werden, insbesondere über eine Online-Website mit Authentifizierungsmechanismen von Consenter und/oder Dritten.
- Der Kunde gewährt Consenter das Recht, das jederzeit widerrufen werden kann, den Namen und das Logo des Kunden für die Dauer des Vertrags als Referenz für eigene Werbezwecke zu nutzen.
4.3. Consenter übernimmt, unbeschadet der Gewährleistung in Nummer 4.1, keine technische Gewähr dafür, dass
- die Nutzung der Dienste von Consenter den Bedürfnissen oder Anforderungen des Kunden entspricht (alle von Consenter bereitgestellten Dienste werden „wie besehen" und „wie verfügbar" bereitgestellt);
- die Nutzung der Dienste von Consenter unterbrechungsfrei, zeitnah, sicher oder fehlerfrei erfolgt; noch dass
- etwaige Mängel im Betrieb oder in der Funktionalität der bereitgestellten Dienste von Consenter behoben oder korrigiert werden.
4.4. Die Beschaffenheit der Consenter Dienste ist, unbeschadet der Gewährleistung in Nummer 4.1, abschließend im Vertrag und in der Dokumentation der Consenter Dienste geregelt. Ein wesentlicher Mangel liegt nur dann vor, wenn eine Abweichung von der Dokumentation der Consenter Dienste oder von der vertraglich vereinbarten Qualität erheblich ist. Eine darüber hinausgehende Qualitätsvereinbarung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Aus Werbematerialien oder öffentlichen Äußerungen lässt sich keine bestimmte Qualität ableiten, sofern der konkrete Inhalt nicht ausdrücklich schriftlich von Consenter bestätigt wurde. Die Übernahme einer Garantie ist nur gültig, wenn Consenter dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
4.5. Consenter ist nicht verpflichtet, auf eine mögliche Abwärtskompatibilität mit veralteter Software von Drittanbietern und/oder auf eine mögliche Interoperabilität mit Software von Drittanbietern zu achten, es sei denn, eine solche Interoperabilität wurde ausdrücklich als Qualitätsmerkmal vereinbart. Consenter wird wesentliche technische Änderungen, soweit möglich und zumutbar, rechtzeitig im Voraus ankündigen. Stellt eine technische Änderung in diesem Sinne für den Kunden eine unzumutbare Änderung dar, steht dem Kunden ein besonderes Kündigungsrecht zu.
4.6. Soweit der Kunde im Rahmen der Erbringung einer kostenpflichtigen Dienstleistung Mängelansprüche gegen Consenter in Bezug auf die Dienstleistungen von Consenter geltend machen kann (z. B. Mängel an der von Consenter bereitgestellten Software oder am Code), werden die Mängel nach Wahl von Consenter behoben. Dies erfolgt entweder durch Bereitstellung einer modifizierten Version der Software oder des Codes (z. B. eines Updates) oder durch Bereitstellung angemessener Anweisungen für eine Umgehungslösung an den Kunden, sofern dies die Nutzbarkeit der Consenter Dienste nicht unangemessen beeinträchtigt.
4.7. Im Falle einer kostenlosen Leistungserbringung (kostenlose Testversion) ist Consenter nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet.
5. Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte und Open Source
5.1. Das Eigentum und das Urheberrecht an der Software, dem Code (inklusive Snippets), den Datenbanken, dem Know-how sowie den von Consenter bereitgestellten Offline- und Online-Materialien (im Folgenden „geschützte Güter") liegen bei Consenter und sind durch das Urheberrecht und andere Gesetze geschützt, sofern nicht anders angegeben (siehe insbesondere die Open-Source-Klauseln unter Punkt 5.4). Der Kunde und Dritte dürfen die geschützten Güter unter den folgenden Bedingungen nutzen.
5.2. Grundsätzlich darf der Kunde die Consenter Dienste nur nutzen, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist. Zu diesem Zweck gewährt Consenter dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Consenter Diensten, das zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkt ist.
5.3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, von Consenter bereitgestellte Software oder Codes zu verändern oder anderweitig zu manipulieren. Darüber hinaus ist es dem Kunden nicht gestattet, Kennzeichnungen, Urheberrechtshinweise und Vertraulichkeitshinweise in Software oder anderen Materialien, die von Consenter bereitgestellt oder zur Verfügung gestellt werden, zu ändern oder zu entfernen. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
5.4. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen stellt Consenter die folgenden Teile seiner Dienste unter eine Open-Source-Lizenz:
- Alle im Rahmen der Consenter-Dokumentation bereitgestellten Inhalte und Materialien unterliegen einer CC BY-SA 4.0-Lizenz (Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International). Diese Lizenz verlangt, dass Weiterverwender den Consenter als Urheber nennen. Sie erlaubt es Weiterverwendern, das Material in jedem Medium und Format zu verbreiten, neu zu kombinieren, anzupassen und darauf aufzubauen, auch für kommerzielle Zwecke. Wenn andere das Material neu kombinieren, anpassen oder darauf aufbauen, müssen sie das modifizierte Material unter identischen Bedingungen lizenzieren.
- Der Consent Standard, ConStand, der die technischen, gestalterischen und rechtlichen Anforderungen für die Kommunikation zwischen Consenter Komponenten und Dritten festlegt, steht unter einer CC BY-ND 4.0-Lizenz (Creative Commons Attribution-NoDerivatives 4.0 International). Diese Lizenz verlangt, dass Weiterverwender Consenter als Urheber nennen. Sie erlaubt es Weiterverwendern, das Material in jedem Medium und Format ausschließlich in unveränderter Form zu kopieren und zu verbreiten, auch für kommerzielle Zwecke.
- Alle wissenschaftlichen Methoden – seien sie rechtlicher, technischer oder empirischer Natur – sind gemäß den Open Science Standards frei zugänglich. Alle wissenschaftlichen Forschungsergebnisse wurden in den entsprechenden Open Access-Zeitschriften veröffentlicht (siehe unter www.consenter.eu/research). Für die Weiterverwendung der dort abgedruckten Texte und Grafiken sind die Open Access-Lizenzbedingungen zu beachten.
5.5. Consenter darf anonymisierte Analysen erstellen, für die teilweise Kundendaten und Informationen aus der Nutzung der Consenter Dienste durch den Kunden verwendet werden („anonyme Analyse"). Die Daten werden für die Analyse im Augenblick ihrer Erhebung unmittelbar anonymisiert, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen oder Personen gezogen werden können. Die Analysedaten werden zur Produktverbesserung, zur Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, zur Verbesserung von Ressourcen und Support, zur Optimierung der Produktleistung, zur Überprüfung der Sicherheit und Datenintegrität, zur Erkennung von Branchentrends und -entwicklungen sowie zur Erstellung von Indizes und anonymem Benchmarking verwendet.
6. Datenschutz und Vertraulichkeit
6.1. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden schließen die Parteien eine separate Datenverarbeitungsvereinbarung ab. Im Falle von Widersprüchen haben deren Bestimmungen Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6.2. Jede Partei schützt die vertraulichen Informationen der anderen Partei mit angemessener Sorgfalt vor der Nutzung oder dem Zugriff durch unbefugte Personen.
7. Haftung
7.1. Consenter haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Arglist oder einer Garantie (siehe die Gewährleistung in 4.1) sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
7.2. In allen anderen Fällen haftet der Einwilligende nur bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. einer Verpflichtung, die für die Erreichung des Vertragszwecks unerlässlich ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung des Einwilligenden auf den vorhersehbaren und für die Art des Vertragsgegenstands typischen Schaden begrenzt.
7.3. Im Falle einer Haftung gemäß Abschnitt 7.2 nimmt der Kunde ausdrücklich zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass jegliche Ansprüche gegen Consenter auf den Betrag begrenzt sind, den der Kunde in den vorangegangenen 12 Monaten gegebenenfalls für die Nutzung aller Produkte und/oder Dienstleistungen von Consenter gezahlt hat. Consenter haftet nicht für indirekte, zufällige, Folge- oder exemplarische Verluste oder Schäden, einschließlich Bußgeldern und Strafen, die Ihnen infolge der Nutzung unserer Dienste oder infolge von Änderungen, Datenverlust oder -beschädigung, Stornierung, Zugangsverlust oder Ausfallzeiten entstehen können, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden im Voraus hingewiesen wurde, und zwar im vollen Umfang, den die geltenden Haftungsbeschränkungsgesetze zulassen. Im Falle einer Vorauszahlung für lange Vertragslaufzeiten bemisst sich die Haftung nach dem innerhalb eines Jahres gezahlten Gegenwert.
7.4. Soweit die Haftung von Consenter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, sonstigen Angestellten, Einrichtungen, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Consenter.
7.5. Im Falle der Haftung wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Körperverletzung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Im Übrigen gilt für alle Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Falle vertraglicher und außervertraglicher Haftung eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Sie beginnt jedoch spätestens nach Ablauf von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anspruch entstanden ist.
8. Sonstiges
8.1. Sollte eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser Vereinbarung unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein, bleibt der Rest der Vereinbarung davon unberührt.
8.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen und Streitigkeiten, für die Kündigung und die Streitbeilegung ist, sofern keine zwingenden rechtlichen Gründe entgegenstehen, für beide Parteien Berlin, Deutschland.
8.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie alle vertragsrelevanten Willenserklärungen und Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere Kündigungen, Mahnungen oder Fristsetzungen, bedürfen der Schriftform, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Form vorgesehen ist. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
8.4. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von Consenter in Textform angeboten:
- bei monatlichen Abonnements spätestens dreißig (30) Tage vor dem vorgeschlagenen Datum des Verlängerungszeitraums oder
- bei allen anderen Abonnements spätestens zwei (2) Monate vor dem vorgeschlagenen Datum ihres Inkrafttretens, jedoch spätestens zu Beginn des Verlängerungszeitraums.
Die Zustimmung des Vertragspartners gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgesehenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen mitgeteilt hat. Consenter wird den Kunden ausdrücklich auf dieses Zustimmungserfordernis hinweisen.